Konsonanz

Konsonanz
Kon|so|nạnz 〈f. 20
1. 〈Mus.〉 Zusammenklang zweier od. mehrerer Töne, der keine Auflösung verlangende Spannung enthält; Ggs Dissonanz (1)
2. 〈Sprachw.〉 häufiges Auftreten von Konsonanten
[→ konsonant]

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Kon|so|nạnz, die; -, -en [lat. consonantia, zu: consonare, konsonant]:
1. (Musik) konsonanter Gleichklang von Tönen.
2. (Sprachwiss.) Konsonantenverbindung, -häufung.

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Konsonạnz
 
[lateinisch »Zusammenklang«] die, -/-en,  
 1) Musik: Klangeinheit aus zwei oder mehr Tönen, die - im Gegensatz zu der nach Auflösung drängenden Dissonanz - so ineinander verschmelzen, dass ihr Zusammenklang vom Ohr als ausgeglichen und spannungslos empfunden wird. Als vollkommene Konsonanzen gelten die Intervalle Prim, Oktave, Quinte, Quarte, als unvollkommene Konsonanzen kleine und große Terz, kleine und große Sexte sowie die Akkorde Dreiklang und Sextakkord.
 
Eine Konsonanz ist nach H. von Helmholtz umso reiner (vollkommener), je besser die Obertöne (Teiltöne einer Konsonanz) übereinstimmen, während nach C. Stumpf die Konsonanz umso besser ist, je mehr die Töne zu einem Klang »verschmelzen«.
 
In der Musik geht die Beurteilung konsonanter Klänge vom Gehör aus. Die musikalische Konsonanz ist also ein dem subjektiven Bereich angehörendes, wandlungsfähiges, elementares Phänomen, das physikalisch nur zum Teil erklärt werden kann. Der Begriff der Konsonanz ist weder in verschiedenen Musikkulturen derselbe noch zu allen Zeiten innerhalb einer Musikkultur gleich bleibend.
 
Das heutige Temperierungssystem (Stimmung) z. B. modifiziert alle Konsonanzen (außer der Oktave), indem es an die Stelle der reinen Intervalle die temperierten treten lässt.
 
Mit der Auflösung der Tonalität zu Beginn des 20. Jahrhunderts verloren Konsonanz und Dissonanz ihre polare Trennung und wechselseitige Zuordnung. Stattdessen kann von einer durchgehenden Reihe von Sonanzen (Intervallen) und Sonanzkomplexen (Akkorden) gesprochen werden, die nach Klangintensitäten abgestuft sind.
 
 
Beitr. zur Akustik u. Musikwiss., H. 1: C. Stumpf: K. u. Dissonanz (1898);
 H. von Helmholtz: Die Lehre von den Tonempfindungen (61913, Nachdr. 1968);
 F. Trendelenburg: Einf. in die Akustik (31961);
 H. Borucki: Einf. in die Akustik (31989).
 
 2) Sprachwissenschaft: das Vorkommen eines oder mehrerer Konsonanten in einem Wort.

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Kon|so|nạnz, die; -, -en [lat. consonantia, zu: consonare, ↑konsonant]: 1. (Musik) konsonanter Gleichklang von Tönen. 2. (Sprachw.) Konsonantenverbindung, -häufung.

Universal-Lexikon. 2012.

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